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#1 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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#2 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Um das Straflevel (Sünde!) wieder abzuarbeiten muss hier freiwillig den Brüdern gebeichtet und eine Buße angeboten werden. Die anderen Brüder entscheiden ob die selbstauferlegte Strafe ausreicht oder noch nachgebessert werden muss.
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#3 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Eine Möglichkeit zur Buße ist ein ((Schweigegelübde)).
Das Schweigegelübde ist eine freiwillig auferlegte Zeitspanne in der keine "normalen" Schriftstücke verfasst werden dürfen.
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#4 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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So, hier können wir die Regeln diskutieren (ich werde hinterher hier aufräumen).
1. Ein SG kann niemals gefordert werden. Es ist stets eine freiwillige Selbstbestrafung, die zum Senken des Sündenlevels oder zum Protest gegen ein Vorkommnis angewandt werden darf.
2. Ein SG darf niemals gebrochen werden. Eine solche Verfehlung wird als Blasphemie und Frevel angesehen und führt zur sofortigen Erhöhung des Sündenlevels um 2 Punkte.
3. Alle Brüder und Schwestern dürfen den Büßenden in Versuchung führen um seine Standhaftigkeit zu testen.
4. Das SG endet nach einer vorher festgelegten Zeitspanne (z.B. bis das Sündenlevel abgebaut ist oder nach 1 Woche). Während dieser Zeit muss das SG für alle ersichtlich sein. Dazu gibt es eine spezielle Signatur, die der Büßende zu tragen hat.
5. Ein erfolgreich absolviertes SG soll von allen Brüdern und Schwestern mit höchstem Respekt und Achtung belohnt werden. Fortan darf der Absolvent ein Zeichen tragen, welches seinen Rang innerhalb der UBB erhöht. Das Sammeln dieser Zeichen ermöglicht es in verborgene Bereiche des Klosters zu kommen, von deren Existenz nur die Eingeweihten wissen und darüber Stillschweigen bewahren müssen.
6. Ein SG entbindet den Büßenden keinesfalls vom täglichen Gebet. Im Gegenteil es müssen mindestens 2 Schriftstücke täglich verfasst werden. Es dürfen nur die Symbole und Texte des Ausdrucks (auf der linken Seite) und leere Schriftstücke (bis auf Zeichen, Bilder oder Verlinkungen) verfasst werden. Es darf (in Maßen) zitiert werden. Der Beichstuhl ist von dieser Regel natürlich ausgenommen.
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#5 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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5. finde ich nicht ganz gelungen... da man ja vorher auch "scheisse bauen" muss, damit man sich ein solches suendenmal auferlegt. Sprich, es ist quasi eine belohnung daufer... auch wenn man ein Schweigegelübbde abgelegt hat.
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#6 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Das hast du auch gerade getan...
Obwohl du Recht hast, allerdings gibt es auch einfachere Methoden sein Sündenlevel zu Senken (z.B. Ablass, ein Gedicht im Heiligen Buch, Briefe an alle Brüder und Schwestern etc.)
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#7 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Und der Großmeister hat es gesehen....
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#8 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Ja, das stimmt...dann könnten die Brüder und Schwestern doch abstimmen ob das Schweigegelübde erfolgreich war oder nicht. Es reicht nicht passiv zu sein und "nur Satzzeichen" zu schreiben. Das wäre zu einfach (sieht aber toll aus). Nein der Büßende muss wahrlich "durch die Hölle gehen"
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#9 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Ich denke für einige wäre das eine sehr sehr harte Strafe
und für andere wäre dieses Schweigen keine Strafe,da sie
sowieso nur wenig schreiben.
Die Sache mit den Satzzeichen soll ja auch nur ausdrücken
das man ja gerne was schreiben und dazu sagen würde,wenn man
nicht dieses Gelübbte halten müßte.Ich bin gespannt wie
sich das hier entwickelt,mit diesem grauseligen Gelübbte,was
wirklich eine harte Strafe für mich darstellen würde. 
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#10 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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hmm, im grunde koennte man sich seinen Rechenknecht umbauen, sodass man von ausserhalb auf html inhalte zugreifen kann... dann einen wegweiser hier stellen und seine antwort quasi dort niederschreiben... wie wuerde das gehandelt?
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#11 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Genau,dann hätte man ja hier nichts gesagt,nur
wie wird dieser Wegweiser gehandhabt.Ist dies dann
verwerfliches Verhalten oder is dies dann erlaubt.
Na wenn man nur die Täfelchen und die texte des
Ausdrucks und Satzzeichen verwenden darf,dann darf
man sicherlich nicht einen Wegweiser hersetzen....oder....?

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#12 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Das Schweigegelübbde sollte nur eine von vielen Möglichkeiten sein, das Sündenmal zu tilgen. Es muss selbstverstänlich eine offene Beichte im Beichtstuhl und die Ankündigung des Vorhabens vorrangehen. Und natürlich stimmen alle Gläubigen über die Würde der Buße ab...allerdings erst zum (vom Sünder) festgelegten Ende der Schweigezeit.
Dabei sollte dringend darauf geachtet werden dass hier nicht sinnlos irgendwelche Satzzeichen und Tafeln benutzt werden.....
so etwa wie
Zitat: | |
Dann wird es mein "DAFÜR" nicht geben und andere sehen es bestimmt genaus so.
Vielmehr muss auf andere Art und Weise dem Orden gedient werden....
Anbei noch, Bruder Bob...die Einrichtung des Ablassbriefhandels wurde von mir untersagt....
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#13 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Wir könnten den Ablassbrief doch so verändern, dass er zu uns passt und keine "verwerfliche" Handlung mehr darstellt.
Ich werde mich um einen Entwurf für neue Ablass-Regeln kümmern und dir einen Vorschlag unterbreiten bei Gelegenheit.
Statt Geld oder Naturalien zu zahlen könnte man dafür doch vielleicht auch mit Gedichten und Musik bezahlen?
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#14 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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#15 Der Beichtstuhl für unsere räuigen SünderInnen |
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Bruder Bob....ich bitte Dich zunächst noch einmal dieses Regal genau zu studieren:
t78971736f050-Forum.html
Dann zu deinen Punkten:
zu 1.
Zitat: | ...oder zum Protest gegen ein Vorkommnis angewandt werden darf. |
Auf keinen Fall...wir sind kein Kleinkinderorden...wenn ein Gläubiger ein Problem mit einem "Vorkommnis" hat so soll er sprechen...notfalls in der Halle der Harmonie...wenn er dazu schweigen will, so kann er das gerne als Besucher
zu 2.
Zitat: | Ein SG darf niemals gebrochen werden... |
Ich bin nicht bereit über die Einhaltung eines solchen Gelübbdes zu wachen...und auch meinem/r Prior(in) wenn denn endlich gewählt, würde ich nicht eine solche Bürde zumuten...
zu 3.
Ich denke kein Gläubiger kann einen schelmischen Spaß daran haben einen anderen Gläubigen in Versuchung zu führen...
zu 4.
...finde ich sehr gut
zu 5.
Auch hier frage ich mich....wer soll das verwalten ? Ich ? Als alleiniger wirklich aktiver Schlüsselmeister des Ordens ? Ich habe genug zu tun...glaube mir....kennst Du jemanden, der auch nocht in drei Wochen aktiv hier helfen kann ? Wie heißt er ?
Außerdem glaube ich an die Gleichheit aller Gläubigen....eine solche Unterscheidung lehne ich ab...wäre aber bereit mich von der Mehrheit umstimmen zu lassen...
zu 6.
Zitat: | Dabei sollte dringend darauf geachtet werden dass hier nicht sinnlos irgendwelche Satzzeichen und Tafeln benutzt werden.....
so etwa wie
Zitat:
Dann wird es mein "DAFÜR" nicht geben und andere sehen es bestimmt genaus so.
Vielmehr muss auf andere Art und Weise dem Orden gedient werden.... |
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