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Dieses Thema hat 4 Antworten und wurde 204 mal aufgerufen
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Unser Bruder verwendete hier ein Abstimmungsschild außerhalb einer Abstimmung und betrieb somit Missbrauch.
Nach einer alt niedergeschriebenen Regel ist dies eine Sünde.
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Nun, dann soll es halt so sein. Zur Buße werde ich entweder eine schöne Bibelstelle veröffentlichen oder tagelang die schwarze Karte der Bruderschaft anstarren. Mich interessiert allerdings mal, wo niedergeschrieben wurde, dass Abstimmungsschilder nur in Abstimmungen gebraucht werden sollen? Ja, unumstößlich ist das hier Gesetz, aber als solches niedergelegt? Aber eigentlich ist das auch egal.
Nun gibt es allerdings eine andere Frage: Wer darf Abstimmungen eröffnen? Ich will mich nicht rausreden, nur sollte das für die Zukunft geklärt werden.
Ich werde mich nun aufmachen das Schildchen wieder abnehmen und irgendwo zu lagern bis ich es wieder irgendwo aufstellen kann. Vielleicht fällt mir unterwegs eine Buße ein.
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Ich denke, Abstimmungen darf nur der jeweilige Speichenführer (im Falle der Novizenschaft die Archidiakonen) und der Großmeister eröffnen.
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Es steht hier oder hier ... und noch irgendwo ... oh das Archiv ist unübersichtlich... ~Bruder Smotfog schüttelt den Kopf~
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