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Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 548 mal aufgerufen
 Inneres Sanctum
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Bruder Smotfog Offline

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Beiträge: 4.850

10.11.2004 17:58
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Der Großmeister

0. Das Amt
Der Großmeister ist das höchste Amt der Bruderschaft, diesen Posten kann nur an einen Bruder vergeben werden an dessen Fähigkeiten KEINERLEI Zweifel gehegt und dem das Vertrauen der Gläubigen ausnahmslos geschenkt wird.
Die hohe Tragweite dieser Entscheidung zeigt unter Anderem, dass der Großmeister sich bei Unruhen rechtzeitig SELBST aus seinem Amte entheben muss und dazu nicht gezwungen werden kann, es sei denn, es ist der Wille des Orakels von Barmbek, mit welchem nur die Ordensältesten in Kontakt stehen.


1. Abstimmungen
Abstimmungen, die der Großmeister Ausgerufen hat, sind grundsätzlich nicht für ihn selbst bindend, sie dienen der Beratung seiner. Natürlich heißt diese nicht bindung keinen Freispruch oder weniger Stimmwert der Gläubigen von Barmbek.
Der Großmeister hat das Recht, gegen die Mehrheit zu entscheiden, insofern diese nicht weniger als 40% der gezählten Stimmen zählt.

Abstimmungen die vom Archidiakonus ausgerufen wurden, sind bindend, der Großmeister kann ihren Ausgang nur in einer Pattsituation mit seiner Doppelstimme beeinflussen.

Alle gestarteten Abstimmungen sind grundsätzlich vom Großmeister anerkannt, sofern er kein Veto einlegt.
Jederzeit darf der Großmeister Abstimmungen, wenn ein weiteres Abwarten unnötig scheint, die Zeit drängt, oder er diese nicht anerkennen möchte, beenden. Bei einer solchen Ausnahme einer vorzeitigen Beendigung, führen fehlende Stimmen zu keiner Steigerung des Sündengrades..


2. Einmischungen des Großmeisters in andere Ämter.

Der Großmeister kann nach eigenem Ermessen als Botschafter, Archidiakonus, Speichenführer und andere Ämter schreiten und Entscheidungen treffen, in der Regel muss er sich dafür aber mit den Amtsführern vereinbaren.
Ausnahmen bildet nur eine mehrtägige Abwesenheit des Amtsträgers, oder eine Nachvollziehbare dringlichkeit.


3. Alleinentscheidungen des Großmeisters

Der Großmeister ist berechtigt Alleinentscheidungen zu Treffen.
Zum Beispiel das Senken und Erheben von Sündengraden, den Rauswurf von Brüdern und Schwestern, das Ernennen und Aufstellen von Amtsträgern und weiteres.
Ausnahmen bildet die Auflösung einer Speiche, die Ernennung von Brüdern und das ersatzlose Zerstören von Regalen mit Inhalt.

Alleinentscheidungen des Großmeisters sollten nur getroffen werden, wenn er im festen Glauben für die Mehrheit der Bruderschaft zu denken handelt. Dafür sollte er sich bei Bedarf einzelmeinungen der Gläubigen einholen.
Sollte eine seiner Entscheidungen widererwartend nicht im Sinne der Gläubigen getroffen haben, so hat er diese rückgängig zu machen und für entstandende Probleme gerade zu stehen.


4. Regeln und Gesetze

Gesetzesschriften, wie diese hier können nur von, oder zumindest mit Zustimmung des Großmeisters geändert werden, Einsprüche von Gläubigen Anhängern sind gestattet und vom Großmeister nach Beschließung in Form von Abstimmungen anzuerkennen. Eine Abwahl seiner selbst oder Grundliegende Änderungen sind nur mit Zustimmung des Großmeisters möglich, da er und sein Wort heilig ist.






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Soweit der Entwurf, Ergänzungen, fehlende Thematiken und Probleme sind unbedingt vorzutragen.

Schwester Kiara Offline

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Beiträge: 1.466

10.11.2004 19:50
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Zitat:
Der Großmeister hat das Recht, gegen die Mehrheit zu entscheiden, insofern diese nicht weniger als 40% der gezählten Stimmen zählt.


diesen teil verstehe ich nicht...

Bruder Smotfog Offline

Besucher

Beiträge: 4.850

10.11.2004 20:13
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Man könnte sagen, dass sofern keine absolute Mehrheit, bzw. eine Geringe besteht, der Großmeister gegen diese Entscheiden kann, wenn er es für richtig erachtet. Natürlich muss er dafür trifftige Gründe haben.

Ehrenbruder Alka Offline

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Beiträge: 581

10.11.2004 20:17
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
So wie es dort steht, heißt es:
Der Großmeister kann gegen eine Mehrheit entschieden, wenn diese mehr als 40% der abgegebenen Stimmen zählt.
-> Der Großmeister kann jede Mehrheit kippen, es sei denn weniger als 40% stimmen dafür (d.h. über 60% enthaltungen und Gegenstimmen, wobei Anzahl der Enthaltungen> Anzahl der Gegenstimmen)

Viel Sinn macht das nicht. Vermutlich ist etwas anderes gemeint als "je größer die Mehrheit, desto leichter kann der Großmeister sie kippen"

~Du erkennst ein gütiges Lächeln im Schatten der Kapuze von Ehrenbruder Alka~

*edit* Ist er zu schnell, bist du zu langsam *edit*

Bruder Smotfog Offline

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Beiträge: 4.850

10.11.2004 20:20
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Ehrenbruder Alkas Formulierung trifft es in der Tat eher.
Ich möchte keine Prozentrechnerei, jedoch weiß ich es nicht besser auszudrücken zur Zeit.
Jedenfalls Soll es dem Großmeister gegeben sein gegen geringe Minderheiten zu entscheiden, jedoch muss "gering" definiert werden.

Schwester Kiara Offline

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Beiträge: 1.466

10.11.2004 20:26
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
ich glaube ich habe es kapiert... ~Du bemerkst große Freude bei Schwester Kiara~

Schwester Hellfighter Offline

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Beiträge: 4.658

10.11.2004 20:43
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Oh ... was höre ich da, ihr redet über Abstimmungen? Zur Zeit ist dies mein Lieblingsthema ~Du bemerkst große Freude bei Schwester Hellfighter~ . Leider jedoch geht es dort um Abstimmungsarten und nicht darum, ob jemand die Abstimmung für ungültig erklären kann - schade .
Nun, zurück zum Thema, bis jetzt finde ich diese "Gesetze" akzeptabel und in Ordnung.

Bruder Smotfog Offline

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Beiträge: 4.850

10.11.2004 20:58
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Ähm... doch, es geht darum, dass der Großmeister Abstimmungen für ungültig erklären kann - genau darum geht es.

Schwester Hellfighter Offline

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Beiträge: 4.658

10.11.2004 21:00
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Ja, aber das was ich zur Zeit lerne ist ein ganz wenig anders.
Dort geht es um "Mehrheitswahlrecht" und "Verhältniswahlrecht" ~Du bemerkst ein wohlwollendes Zwinkern von Schwester Hellfighter~ .

Bruder LordN Offline

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Beiträge: 920

11.11.2004 11:15
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Zitat:
Eine Abwahl seiner selbst oder Grundliegende Änderungen sind nur mit Zustimmung des Großmeisters möglich, da er und sein Wort heilig ist.


ich finde, das dies eigentlich überflüssig ist....
man kann ja genauso sagen, dass der großmeister solange großmeister bleibt, bis er sagt, dass er keine lust mehr hat....also kann man den großmeister auch nicht abwählen, also auch überflüssig....

Schwester Nickpower Offline

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Beiträge: 1.476

11.11.2004 12:35
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten


Ja da muß ich Bruder LordN recht geben,dieser Teil ist
irgendwie überflüssig weil er eigendlich nur die Macht
des Großmeisters wiedergibt.Ich denke das es allgemein
schwierig ist solch Gesetzestexte so zu schreiben das sie
jeder gleich versteht,aber mit dem Rest des verfassten Textes
kann ich mich anfreunden und es annehmen.


gez.Schwester Nickpower.....

Bruder Smotfog Offline

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Beiträge: 4.850

11.11.2004 18:07
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Inwiefern überflüssig? Erchtet ihr es alds selbstverständlich? Oder sollte ich es wirklich lieber mit "Der Großmeister bleibt solange Großmeister, bis er sagt, dass er keine Lust mehr hat" ausdrücken? Ich denke das deckt sich bedeutungstechnisch mit dem von Bruder LordN zitierten.
Gibt es konkrete Einwände? Diese Entscheidungen sind wichtig, damit hinterher diese Gesetze verpflichtend und von allen anerkannt sein sollen.

Schwester Hellfighter Offline

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Beiträge: 4.658

11.11.2004 18:16
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Mag für einige zwar überflüssig sein, der Satz, aber wenn es nicht drinstehen würde, heißt es hinterher evt. sogar noch:"Stand da aber gar nicht ..." von daher: Es ist zwar selbstverständlich, jedoch nicht überflüssig.

Ehrenbruder Alka Offline

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Beiträge: 581

11.11.2004 18:34
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
Zitat:
Zitat:
Eine Abwahl seiner selbst oder Grundliegende Änderungen sind nur mit Zustimmung des Großmeisters möglich, da er und sein Wort heilig ist.

[...]
man kann ja genauso sagen, dass der großmeister solange großmeister bleibt, bis er sagt, dass er keine lust mehr hat
[...]

Es kann allerdings auch bedeuten, dass, sollte es jemals zu Stimmen gegen den Großmeister und für eine Abwahl kommen, der Großmeister einer Abwahl zustimmen kann, um sich durch eine missglückte Abwahl quasi im Amt bestätigen zu lassen und die Kritiker zum Schweigen zu bringen, bzw. zu beruhigen (Thema: "Misstrauensvotum").

Die Mehrheitsklausel sollte allerdings überarbeitet werden. So wie sie da steht, bedeutet sie etwas anderes als damit gemeint ist und daraus könnten Konflikte entstehen.

~Möge der Pfad zum Licht der deinige sein!~

Bruder Smotfog Offline

Besucher

Beiträge: 4.850

11.11.2004 19:16
Gesetzestext den Großmeister betreffend (Diskussion) Antworten
*hmm* ich ergänze um einen Punkt 0.

Die Mehrheitsklauses ist zu überdenken.

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