Ordensgesetz
- Fassung vom 22.01.2006 für die UBB & alle Speichen durch Großmeister Smotfog.
(1. Fassung vom 27.11.2003 durch den Gründer Bobshock)
§ 1 Gründung
Die Universelle Bruderschaft Barmbek wurde am 22. November 2003 in Universum 10 (Ogame) von Bruder Bobshock (Hoffnung), Bruder Loksy (Ja Goon) und Bruder Smotfog (Jarrestraße) gestiftet.
§ 2 Ordensname
Der Name des Ordens lautet Universelle Bruderschaft Barmbek (UBB), Tag: BARMBEK.
§ 3 Losung
"Möge der Pfad zum Licht der deinige sein"
§ 4 Ordensziel
Das Ordensziel ergibt sich aus den Gelobten Prinzipien. Deren Verinnerlichung und das sich daraus ergebende Tatzeugnis ist stete Aufgabe aller Ordensglieder.
§ 5 Sitz
Der Sitz der Heiligen Hallen ist:
http://ubbarmbek.de.vu/.
§ 6 Rechtsform
Der Orden ist keine Körperschaft des öffentlichen und privaten Rechts. Darum ist jedes Ordensglied für sich selbst verantwortlich.
§ 7 Die Pflichten der Ordensmitglieder
-Verinnerlichung der Regeln der Universellen Bruderschaft Barmbek
-Tägliche Ausführung des Gebetes (Posting)
-Studium der alten Schriften
-Studium der Ogame Geschichte und Regeln
-Treue, Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber den Ordensmitgliedern und Gehorsam gegenüber den Gebietigern
-Stete Bereitschaft zur geistigen und geistlichen Wachsamkeit und Verteidigungshaltung.
§ 8 Ordensgruß
Der Ordensgruß findet Anwendung, wenn sich zwei Ordensritter begegnen.
Die Hand wird dabei auf die Stirn gelegt und die Augen gen Himmel verdreht.
§ 9 Ordenslied
(folgt)
§ 10 Ende der Ordensmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Universellen Bruderschaft Barmbek endet durch Tod, Austritt oder Absturz.
Der Austritt erfolgt durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber der Bruderschaft.
Ausgeschlossen werden kann, wer gegen die Regeln der Universellen Bruderschaft in Wort und Tat verstoßen hat oder zu doof bzw. zu faul ist zu spielen. Über den Ausschluß befindet der Großmeister, nachdem dem Betreffenden Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben worden ist. Gegen den Ausschluß kann der Betreffende innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer entsprechenden Mitteilung beim Großmeister Beschwerde einlegen. Wird fristgerecht Beschwerde eingereicht, muß die Entscheidung der Ordensregierung beim nächsten Generalkapitel behandelt werden.
Mitglieder, welche aus dem Orden austreten oder aus ihm ausgeschlossen werden, sind zur Herausgabe von Ordenseigentum verpflichtet. Ordensspezifisches, welches sich in ihrem persönlichen Eigentum befindet, dürfen sie fortan nicht mehr verwenden. Die Ausscheidenden haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Ordens; sie erhalten keinerlei Zahlung oder Leistung zurückvergütet, auch der geistige Verlust kann nicht wiedergut gemacht werden.