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Dieses Thema hat 1 Antworten
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Bruder Smotfog Offline

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Beiträge: 4.850

26.10.2004 18:11
Die Stimmabgabe Antworten
Zur Erklärung:

Ein "Dafür" sollte von jedem Gläubigen ÄUßERST gewissenhaft abgegeben und diese Entscheidung Begründet werden. Gleiches gilt für ein "Dagegen".
Diese Gewissensfrage, diese Entscheidung und diese Bewertung SOLL NICHT durch eine "Enthaltung" umgangen werden!

Eine Enthaltung ist lediglich zugelassen, wenn der Gläubige einen ernsthaften Grund (längere Abwesenheit, nicht überwindbarer Entscheidungskonflikt u.Ä.) vorzuweisen hat.

Für hierauf folgende Abstimmungen führen enthaltungen aufgrund "ich las keine Beiträge von ihm" oder kommentarlose Stimmenabgaben (bei der Bewertung von Novizen) zum Schatten der Versündung.

Bruder LordN und sein Adjutant sind von nun an außerdem aufgerufen beim Abschluss jeder Abstimmung zusammenzufassen welche Brüder und Schwestern keine Stimmzettel ablieferten, diese Listen können sie direkt in den Pranger tragen.

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